Abschießen der Königinnen und Könige !

von links : Andreas Wolf 72,0 Teiler Platz 2, Christiane Rojahn-Wolf 99,6 Teiler Platz 5, 

Elisabeth Karsten-Wolf 170,3 Teiler Platz 9, Jens Machmüller 63,6 Teiler Platz 1,

Anna Wolf 227,0 Teiler Platz 10

 

Nicht auf dem Foto .

Felipe Karsten 85,2 Teiler Platz 3, Erwin Rose 95,4 Teiler Platz 4,

Kornelius Piotrowsk 109,3 Teiler Platz 6,

Werner Meyer 115,4 Teiler Platz 7, Christian Lüdde 132,9 Teiler Platz 8

 

Siegerinnen und Sieger vom Abschießen 2025 !

Vorne von links... Werner Meyer 15,6 Teiler Platz 1 ... Jens Machmüller 22,3 Teiler Platz 3 !

von links.. Andreas Wolf 67,4 Teiler Platz 9, Anna Wolf 210,7 Teiler Platz 14,

Elisabeth Karsten-Wolf 24,7 Teiler Platz 5, Heiko Roloff 113,6 Teiler Platz 11,

Christiane Rojahn-Wolf 22,3 Teiler Platz 3, Felipe Karsten 43,5 Teiler Platz 6,

Dennis Brückner 116,7 Teiler Platz 12, Kornelius Piotrowski 95,6 Teiler Platz 10

Christian Lüdde 45,3 Teiler Platz 7, Jeanette Machmüller 18,9 Teiler Platz 2,

Hajo Suckow 66,4 Teiler Platz 8 

 

 

Ehrenscheibe 2025

Rundenwettkampf 2025 ASG Stand

Bezirksklasse 2025 LG Auflage

Ergebisse siehe " Sportleiter - Ergebnisse rechts oben "

Ausschreibung Bezirksliga/Bezirksklasse

KK - Auflage 2024/25

 

 

Der Schützenbund Niedersachsen e.V. gibt bekannt !

Liebe Niedersächsische Schützenvereine,

gemäß § 26 (1) 2.Satz der neuen Nds. Verordnung gegen die Verbreitung des Corona-Virus mit Wirkung zum 13.07.2020 ist die Sportausübung ohne Abstandshaltung zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30  Personen erfolgt.

Zwecks Bestätigung haben wir bei der LSB-Hotline nachgefragt, die in Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport daraufhin die Rückmeldung gegeben hat, dass dies auch für das Sportschießen und somit für die nebeneinander liegenden Schießbahnen gilt.

D.h., es müssen jetzt keine Schießbahnen mehr zwischen den Schützen frei gehalten werden, wenn die Schießgruppe nicht aus mehr als 30 Personen besteht.

Selbstverständlich sind weiterhin die in § 3 und § 4 festgelegten Maßnahmen für das Hygienekonzept sowie die Datenerhebung und Dokumentation zu berücksichtigen.

Möglicherweise legen die Kommunen und Landkreise vor Ort weitergehende Regelungen fest. In diesen Fällen sind ggfs. die Vor-Ort-Gegebenheiten mit den Kommunen bzw. Landkreisen direkt abzustimmen.

Auf diese E-Mail  kann entsprechend verwiesen werden.  Die Verordnung kann sich jederzeit in beide Richtungen verändern. Es ist aber seitens der Landesregierung angedacht, bis zum 31.08.2020 keine Veränderungen mehr vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. > > Ulrich Nordmann

Geschäftsführer 

Schützenbund Niedersachsen